Nutzungsbedingungen (B2B)
Terminaro – angeboten von der Sebastian Software GmbH
Version: b2b-terms-2026-08-defence-exception-2-draft
Dies ist die maßgebliche deutsche Fassung. Eine englische Übersetzung zur Erleichterung steht unter /en/terms bereit.
Version: b2b-terms-2026-08-defence-exception-2-draft
Veröffentlicht am: 2026-08-21
Diese Bedingungen sind ein vorläufiger Entwurf und noch nicht rechtlich freigegeben. Sie machen den versionierten Zustimmungsmechanismus testbar, während der endgültige, rechtlich geprüfte Wortlaut vorbereitet wird. Die öffentliche Freischaltung setzt diese gesonderte rechtliche Freigabe voraus.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von Terminaro, angeboten von der Sebastian Software GmbH, Dalheimer Straße 12, 55128 Mainz („Terminaro“). Terminaro richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher können Terminaro nicht als Kunde nutzen.
(3) Personen, die über die Buchungsseite eines Kunden einen Termin buchen („Buchungsbesucher“), werden nicht Vertragspartner dieser Bedingungen und erhalten kein Konto.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Terminaro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragstext
(1) Mit dem Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Terminaro das Konto freischaltet oder die Aktivierung bestätigt.
(2) Terminaro kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Terminaro stellt dem Kunden diese Bedingungen einschließlich des einbezogenen Auftragsverarbeitungsvertrags vor Abschluss der Registrierung in einer Form bereit, in der er sie speichern und wiedergeben kann. Terminaro speichert, welche Fassung der Kunde angenommen hat, und hält sie im Konto abrufbar.
(4) Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung finden.
§ 3 Leistungen von Terminaro
(1) Terminaro ist ein webbasierter Dienst zur Terminbuchung und -verwaltung. Er umfasst eine eigene Buchungsseite, die Verwaltung von Verfügbarkeiten, automatische Benachrichtigungen und optionale Kalenderanbindungen.
(2) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Beschreibung des gewählten Plans unter /pricing sowie aus der Produktdokumentation. Ein darüber hinausgehender Funktionsumfang ist nicht geschuldet.
(3) Terminaro darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs kündigt Terminaro mindestens 30 Tage vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(4) Die Registrierung und die Nutzung des kostenlosen Plans sind unentgeltlich. Terminaro kann kostenlose Pläne mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende einstellen oder ändern.
§ 4 Konto, Buchungsseite und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und verantwortet die unter seinem Konto vorgenommenen Handlungen.
(2) Der Kunde ist für die auf seiner Buchungsseite veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Eine Buchungsseite bleibt im Vorschaumodus und kann keine echten Buchungen entgegennehmen, solange der Kunde kein Impressum und keinen Datenschutzhinweis hinterlegt hat.
(3) Der Kunde nutzt Terminaro nicht rechtswidrig. Er unterlässt insbesondere die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte, den Versand unerwünschter Werbung über die Terminaro-Funktionen sowie Versuche, technische Beschränkungen oder Nutzungsgrenzen zu umgehen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der von ihm hinterlegten Zugangsdaten für E-Mail-Versand und Kalender berechtigt ist.
(5) Der Kunde stellt Terminaro von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung von Absatz 2 bis 4 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(6) Bei einem begründeten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen Absatz 3 oder 4 kann Terminaro das Konto nach vorheriger Ankündigung sperren; bei Gefahr im Verzug oder drohenden Schäden für Dritte auch ohne Ankündigung. Terminaro informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 5 Nutzungsrechte und Teams
(1) Terminaro räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, den Dienst über einen Webbrowser bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht gilt für das Konto des Kunden. Terminaro wird nicht mehreren Personen unter einem gemeinsamen Konto bereitgestellt: Jede Person, die Terminaro nutzt, registriert sich selbst, schließt einen eigenen Vertrag nach diesen Bedingungen und erhält ein eigenes Konto. Der Kunde darf sein Konto nicht Dritten überlassen und seine Zugangsdaten nicht mit Dritten teilen; die entgeltliche oder unentgeltliche Weitervermietung des Zugangs ist unzulässig.
(3) Kunden können ihre Konten zu einem Team verknüpfen, um Buchungen gemeinsam anzunehmen. Hierfür gilt:
- a) Die Verknüpfung setzt eine Einladung durch den Kunden voraus, der das Team führt („Teamverantwortlicher“), und deren ausdrückliche Annahme durch den eingeladenen Kunden. Ohne Annahme entsteht keine Mitgliedschaft.
- b) Das Anlegen und Führen eines Teams setzt beim Teamverantwortlichen einen kostenpflichtigen Plan voraus, der Teambuchungen umfasst. Für die Mitgliedschaft in einem Team gilt diese Voraussetzung nicht; ein Mitglied kann jeden Plan einschließlich des kostenlosen nutzen.
- c) Jedes Teammitglied bleibt eigener Kunde mit eigenem Vertrag, eigenem Plan und eigener Buchungsseite. Die Mitgliedschaft begründet kein Vertragsverhältnis zwischen Terminaro und dem Teamverantwortlichen über das Konto des Mitglieds; sie führt insbesondere nicht dazu, dass der Teamverantwortliche das Entgelt des Mitglieds schuldet.
- d) Solange die Mitgliedschaft besteht, kann der Teamverantwortliche die für die Teamplanung erforderlichen Angaben des Mitglieds einsehen, insbesondere Anzeigename, E-Mail-Adresse, Verfügbarkeiten und die dem Mitglied zugewiesenen Teambuchungen. Der eingeladene Kunde willigt hierin mit der Annahme der Einladung ein.
- e) Jedes Mitglied kann das Team jederzeit verlassen; der Teamverantwortliche kann eine Mitgliedschaft jederzeit beenden. Auf den Bestand des jeweiligen Nutzungsvertrags hat dies keinen Einfluss.
(4) Rechte am Quellcode oder an der Software selbst werden nicht eingeräumt. Die Rechte des Kunden an seinen eigenen Inhalten und Daten bleiben unberührt.
§ 6 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Die Preise der kostenpflichtigen Pläne ergeben sich aus der Preisliste unter /pricing in der bei Vertragsschluss oder Planwechsel gültigen Fassung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Ist der Kunde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und weist er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach, wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen; die Steuerschuld geht auf den Kunden über.
(2) Rechnungssteller ist die Sebastian Software GmbH. Sie rechnet die Entgelte im eigenen Namen und für eigene Rechnung ab. Die von ihr eingesetzten Dienstleister für Abrechnung und Zahlungsabwicklung werden dabei nicht Vertragspartner des Kunden und nicht Verkäufer der Leistung.
(3) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt und über den aus dem Konto erreichbaren Abrechnungsbereich zum Abruf bereitgehalten; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Absatz 2 BGB. Terminaro kann den Zugang nach einer Mahnung und dem erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen sperren. Die Buchungsseite wird dabei deaktiviert; die Daten des Kunden bleiben nach Maßgabe von § 8 abrufbar.
(5) Terminaro kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen in Textform mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen; darauf weist Terminaro in der Ankündigung hin.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über den kostenlosen Plan läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden.
(2) Kostenpflichtige Pläne haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung ist über das Konto oder in Textform möglich.
(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Für den Datenexport und die Löschung nach Vertragsende gilt § 8.
§ 8 Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung
(1) Der Kunde kann jederzeit zu einem anderen Anbieter derselben Dienstart oder zu einer eigenen IT-Infrastruktur wechseln oder seine Daten exportieren. Terminaro erhebt hierfür keine Entgelte.
(2) Der Kunde teilt Terminaro seine Wechselabsicht mit. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate; der Kunde kann eine kürzere Frist bestimmen.
(3) Nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen. In dieser Zeit bleibt der Dienst erreichbar und der Vertrag gilt insoweit fort. Terminaro unterstützt den Kunden und die von ihm beauftragten Dritten angemessen beim Wechsel, hält den Geschäftsbetrieb mit der gebotenen Sorgfalt aufrecht, weist auf bekannte Risiken für eine unterbrechungsfreie Leistung hin und sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau bei der Datenübertragung. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern.
(4) Ist der Wechsel technisch nicht innerhalb von 30 Kalendertagen durchführbar, teilt Terminaro dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Mitteilung des Kunden unter Angabe der Gründe mit. Der Übergangszeitraum verlängert sich in diesem Fall um den erforderlichen Zeitraum, höchstens auf sieben Monate.
(5) Exportierbar sind ausschließlich die folgenden Kategorien von Daten, die der Kunde eingestellt hat oder die im Rahmen der Leistungserbringung für ihn entstanden sind:
- a) Konto- und Profildaten einschließlich Vertragsannahmen und Buchungsseitenkonfiguration;
- b) Verfügbarkeitseinstellungen;
- c) Buchungen einschließlich der Angaben der Buchungsbesucher;
- d) Konfigurationen verbundener Kalender ohne zugehörige Zugangsdaten;
- e) digitale Assets in Form der vom Kunden angepassten E-Mail-Vorlagen;
- f) Teams, Teammitgliedschaften und Teambuchungen einschließlich ihrer Buchungsseitenkonfiguration.
Das öffentliche, lokalisierte Datenexportregister unter /de/data-export und /en/data-export beschreibt den jeweils implementierten Umfang, die Datenformate und die Schnittstelle im Einzelnen. Der Export erfolgt in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format über die implementierte Exportfunktion im Konto oder über die dort dokumentierte offene Schnittstelle.
(6) Daten werden vom Export ausgenommen, soweit dies zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder der Integrität und Sicherheit des Dienstes erforderlich ist; hinzu kommen Unterlagen, deren Verarbeitung auf einer gesetzlichen Pflicht oder auf dem berechtigten Interesse an der Verteidigung gegen Ansprüche beruht und die das Recht auf Datenübertragbarkeit deshalb nicht erfasst. Die folgenden technischen Ausschlussgründe sind keine neun eigenständigen gesetzlichen Ausnahmetatbestände: Die Buchstaben a bis e ordnen die betroffenen Daten den beiden erstgenannten rechtlichen Gründen zu; die Buchstaben f und g dokumentieren die Grenzen der Daten, die dem Kunden überhaupt zugeordnet sind oder durch seine gegenwärtige Nutzung entstehen; Buchstabe h benennt die gesetzliche Aufbewahrung; Buchstabe i die Rechtsverteidigung.
- a) vom Kunden hinterlegte Zugangsdaten für Dienste Dritter, insbesondere Passwörter und Zugriffstoken für Kalender- und Versanddienste, sowie von Terminaro erzeugte Passworthashes, Schlüssel und sonstige Authentifizierungsgeheimnisse; beide Gruppen bleiben zum Schutz der Integrität und Sicherheit des Dienstes geheim;
- b) Sitzungsdaten, Einmal-Zugangsdaten und technische Schutzmechanismen zur Missbrauchsabwehr, deren Offenlegung die Integrität und Sicherheit des Dienstes gefährden würde;
- c) ausschließlich anbieterinterne Verwaltungs- und Geschäftsunterlagen, die keine Daten des Kunden sind und Geschäftsgeheimnisse von Terminaro enthalten können;
- d) vorübergehende Betriebszustände wie Warteschlangen, Sperren, Wiederholungszustände, Zustelldiagnosen und interne Zustände der Kalendersynchronisation, soweit ihre Offenlegung Geschäftsgeheimnisse oder die Integrität und Sicherheit des Dienstes beeinträchtigen würde;
- e) rohe interne Datenbankkennungen, deren Offenlegung die Integrität und Sicherheit des Dienstes beeinträchtigen würde; exportierte Beziehungen verwenden stattdessen deterministisch erzeugte opake Referenzen;
- f) Daten, die ausschließlich einem anderen Kunden oder einer anderen betroffenen Person zugeordnet sind und deshalb nicht der Verfügungsbefugnis des exportierenden Kunden unterliegen;
- g) ungenutzte Altdatenbestände, die kein produktiver Programmablauf liest oder schreibt und die daher nicht durch die gegenwärtige Nutzung des Dienstes für den Kunden entstehen;
- h) Unterlagen, die Terminaro zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten aufbewahrt, insbesondere steuerliche Beweismittel nach § 147 AO und die Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 18e UStG. Ihre Verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO; das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfasst nur die auf Einwilligung oder Vertrag gestützte Verarbeitung und reicht deshalb nicht auf sie. Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO bleibt unberührt;
- i) Unterlagen, die Terminaro zur Abwehr von Beanstandungen einer Lastschrift vorhält, insbesondere der Nachweis des erteilten SEPA-Mandats mit Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung der Annahme. Ihre Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse an der Verteidigung gegen Ansprüche nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO; das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO erfasst nur die auf Einwilligung oder Vertrag gestützte Verarbeitung und reicht deshalb nicht auf sie. Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO bleibt unberührt.
Die Ausnahme dieser Daten behindert oder verzögert den Wechsel nicht.
(7) Nach Abschluss des Wechsels bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar. Danach löscht Terminaro alle Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen. Ausgenommen sind Unterlagen, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, sowie der Nachweis eines erteilten SEPA-Mandats nach Absatz 6 Buchstabe i.
(8) Der Vertrag endet, sobald der Wechsel abgeschlossen ist, oder — wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine Daten löschen lassen möchte — mit Ablauf der Ankündigungsfrist nach Absatz 2. Terminaro bestätigt dem Kunden die Beendigung in Textform.
(9) Terminaro unterstützt die Ausstiegsstrategie des Kunden und stellt ihm die dafür erforderlichen Informationen bereit.
§ 9 Verfügbarkeit, Mängel und Datensicherung
(1) Terminaro erbringt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartungsarbeiten kündigt Terminaro an, soweit dies zumutbar ist; dringende Sicherheitsupdates kann Terminaro jederzeit durchführen.
(2) Terminaro beseitigt Mängel des Dienstes innerhalb angemessener Frist.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von Terminaro für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), wird ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung nach § 536a Absatz 2 BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 10.
(4) Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich. Terminaro stellt ihm hierfür die Exportmöglichkeit nach § 8 Absatz 5 zur Verfügung.
(5) Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Leistung gehindert, ruhen ihre Pflichten für die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
§ 10 Haftung
(1) Terminaro haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Terminaro nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das Entgelt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Terminaro gezahlt hat, mindestens aber auf 108,00 Euro. Für den Kunden im kostenlosen Plan gilt der Mindestbetrag.
(3) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Terminaro.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Für die personenbezogenen Daten der Buchungsbesucher ist der Kunde Verantwortlicher und Terminaro Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag unter /dpa ist Bestandteil dieses Vertrags und wird zusammen mit diesen Bedingungen angenommen.
(2) Wie Terminaro personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung unter /privacy. Sie dient der Information und ist keine Einwilligungserklärung.
(3) Die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt in der Europäischen Union. Einzelheiten einschließlich der eingesetzten Unterauftragnehmer regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Terminaro kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, eine Änderung des Leistungsangebots oder geänderte Sicherheitsanforderungen, und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wird durch eine Änderung nach diesem Absatz nicht berührt; hierfür gilt § 6 Absatz 5.
(2) Terminaro kündigt die Änderung mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und benennt dabei die neue Versionskennung, den Wirksamkeitszeitpunkt und die wesentlichen Änderungen.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge und auf sein Widerspruchsrecht weist Terminaro in der Ankündigung ausdrücklich hin.
(4) Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen. Bis dahin gilt die bisherige Fassung fort. Kündigt keine Partei, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt, soweit dies Terminaro zumutbar ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mainz. Terminaro kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Die englische Fassung dieser Bedingungen ist eine Übersetzung; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
(5) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist.