Datenschutzerklärung
Terminaro – angeboten von der Sebastian Software GmbH
Stand: 23. August 2026
1. Verantwortlicher
Sebastian Software GmbH
Dalheimer Straße 12
55128 Mainz
Deutschland
Telefon: +49 6131 9729-830
E-Mail: datenschutz@terminaro.eu
Gesetzlich vertreten durch: Sebastian Fastner und Sebastian Werner (Geschäftsführer)
Datenschutzbeauftragter: Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist gemäß Art. 37 DSGVO i. V. m. § 38 BDSG nicht erforderlich. Bei datenschutzrechtlichen Anfragen kontaktieren Sie uns bitte direkt unter der oben genannten E-Mail-Adresse.
2. Allgemeines
Terminaro ist ein webbasierter Dienst zur Terminbuchung und -verwaltung. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und verarbeiten diese ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).
Auf der öffentlichen Website werden keine Cookies gesetzt. Im eingeloggten Bereich werden technisch notwendige Authentifizierungs- und Sitzungsmechanismen verwendet (siehe Abschnitt 4.3). Für die Webanalyse nutzen wir Rybbit in einer cookielosen, datenschutzfreundlichen Konfiguration (siehe Abschnitt 3.3).
3. Technische Infrastruktur
3.1 Website-Auslieferung und Infrastruktur (Bunny.net)
Für die Auslieferung unserer Website sowie die dahinterliegende Infrastruktur setzen wir Dienste von BunnyWay d.o.o., Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slowenien, ein. Konkret nutzen wir:
- CDN (Content Delivery Network): Auslieferung der statischen Website-Dateien (HTML, JavaScript, CSS) über ein global verteiltes Server-Netzwerk
- Edge Scripting: Serverseitige Logik, die an Bunny.net-Knoten ausgeführt wird
- Storage: Speicherung statischer Dateien und Assets
Bei jedem Seitenaufruf verarbeitet Bunny.net technische Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adresse, Zeitstempel, aufgerufene URL sowie Browser- und Geräteinformationen. Diese Daten sind technisch für die Websiteauslieferung erforderlich. Gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bunny.net vertraglich verpflichtet, alle rohen Logdaten einschließlich personenbezogener Informationen ausschließlich im Arbeitsspeicher (RAM) zu halten und nach 20–30 Sekunden automatisch zu löschen. Bunny.net speichert IP-Adressen und Verbindungsdaten nicht dauerhaft.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am sicheren und zuverlässigen Betrieb der Website).
Ort der Verarbeitung: Die Website wird ausschließlich über Bunny.net-Knoten in EU-Mitgliedsstaaten ausgeliefert. Eine Übermittlung von Verbindungsdaten in Drittländer findet nicht statt. Diese Daten werden ausschließlich im Arbeitsspeicher (RAM) der jeweiligen CDN-Knoten gehalten und nach 20–30 Sekunden automatisch gelöscht; eine dauerhafte Speicherung findet nicht statt. Bunny.net sichert vertraglich zu, dass alle eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen entsprechend den Anforderungen der DSGVO umsetzen.
Weitere Informationen: bunny.net/privacy (öffnet in neuem Tab) und bunny.net/gdpr (öffnet in neuem Tab)
3.2 Anwendungsdaten (netcup)
Alle Nutzerdaten – insbesondere Kontodaten, Termine und Buchungsinformationen – werden ausschließlich auf Servern der netcup GmbH an deren Standorten Nürnberg (Deutschland), Wien (Österreich) und Amsterdam (Niederlande) verarbeitet und gespeichert. Es findet keine Übermittlung dieser Daten in Drittländer statt.
Die Verarbeitung erfolgt derzeit ausschließlich am Standort Nürnberg.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) für die Verarbeitung von Nutzerdaten wie Kontodaten, Termine und Buchungsinformationen; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) für den technischen Betrieb und die Gewährleistung der Sicherheit und Integrität der Anwendungsinfrastruktur.
3.3 Web-Analyse (Rybbit)
Zur statistischen Auswertung der Website-Nutzung verwenden wir die Open-Source-Analysesoftware Rybbit. Die Rybbit-Instanz wird von Sebastian Software GmbH selbst auf einem von netcup GmbH in Nürnberg, Deutschland, gehosteten Server betrieben. Es werden keine Daten an externe Analysedienste oder datenschutzrechtlich eigenständig Verantwortliche weitergegeben. netcup GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich als weisungsgebundener Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Es findet keine Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) statt.
Rybbit arbeitet ohne Cookies und verfolgt Besucher nicht über Websites hinweg. Besucher werden weder über Cookies noch über eine zu Tracking-Zwecken gespeicherte clientseitige Kennung wiedererkannt. Stattdessen werden anonymisierte Besucherzahlen aus einem Hash von IP-Adresse und User-Agent abgeleitet, wobei ein täglich wechselnder Salt verwendet wird. Die IP-Adresse dient ausschließlich der Berechnung dieses Hashes und der Bestimmung des Herkunftslandes und wird unmittelbar danach verworfen; sie wird zu keinem Zeitpunkt protokolliert oder gespeichert.
Folgende Daten werden in anonymisierter und aggregierter Form erhoben:
- Seiten-URL und Referrer
- Browser und Betriebssystem
- Gerätetyp (Desktop, Mobil, Tablet)
- Land (abgeleitet aus der IP-Adresse, die unmittelbar danach verworfen wird)
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird, um sie kontinuierlich zu verbessern. Angesichts der datenschutzfreundlichen Gestaltung von Rybbit (keine Cookies, kein websiteübergreifendes Tracking, keine dauerhafte clientseitige Kennung zum Tracking, selbst gehostet in Deutschland) erachten wir die minimale Auswirkung auf die Privatsphäre der Nutzer als verhältnismäßig gegenüber diesem Interesse.
4. Verarbeitungsbereiche
4.1 Öffentliche Website (Landingpage)
Beim Besuch unserer öffentlichen Website werden ausschließlich die unter Abschnitt 3.1 beschriebenen technischen Verbindungsdaten durch Bunny.net verarbeitet. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
4.2 Registrierung und Nutzerkonto
Zur Nutzung von Terminaro ist eine Registrierung erforderlich. Dabei verarbeiten wir folgende Daten:
- Name
- E-Mail-Adresse
- Passwort (gehasht gespeichert)
- Kontobezogene Einstellungen und Konfigurationen
- Zeitpunkt und Versionskennung der akzeptierten Nutzungsbedingungen
- Zeitpunkt und Versionskennung des akzeptierten Auftragsverarbeitungsvertrags, sofern er vertraglich einbezogen ist
- Aufzeichnung jeder einzelnen Zustimmung samt Angabe des Wegs, über den sie einging: bei der Registrierung, über die Zustimmungsseite im Konto oder aus einer zuvor gespeicherten Zustimmung übernommen
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person). Die Angaben sind zur Nutzung des Dienstes erforderlich; wird eine Registrierung nie abgeschlossen, kommt kein Vertrag zustande und es greift die vorvertragliche Alternative.
Speicherdauer: Die Daten werden für die Dauer der Kontonutzung gespeichert. Nach Vertragsende werden sie innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Diese Frist verschiebt sich, wenn für das Konto eine dokumentierte Aufbewahrungsausnahme hinterlegt ist – das ist insbesondere dann der Fall, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, namentlich nach § 257 HGB und § 147 AO, die eine Aufbewahrung handels- und steuerrelevanter Unterlagen für bis zu 10 Jahre verlangen können –, und sie verschiebt sich für 56 Tage nach der letzten per SEPA-Lastschrift geleisteten Zahlung, solange diese Zahlung noch zurückgegeben werden kann.
Unabgeschlossene Registrierungen: Eine Registrierung, deren E-Mail-Adresse nie bestätigt wird, wird 7 Tage nach ihrem Beginn gelöscht. Eine bestätigte, aber nie abgeschlossene Registrierung wird 30 Tage nach der Bestätigung gelöscht. In beiden Fällen entsteht kein Konto und es bleiben keine Registrierungsdaten zurück.
4.3 Sitzungsverwaltung
Im eingeloggten Bereich verwendet Better Auth technisch notwendige Sitzungsmechanismen, damit Nutzerinnen und Nutzer zwischen dem Frontend und den Convex-Authentifizierungsendpunkten angemeldet bleiben können, ohne bei jedem Seitenaufruf erneut ihr Passwort eingeben zu müssen.
Dazu gehören technisch notwendige Session-Cookies und, abhängig vom Authentifizierungsablauf, zusätzliche browserseitige Sitzungsdaten. Diese Mechanismen werden ausschließlich zur Authentifizierung eingesetzt und nicht für Tracking- oder Werbezwecke verwendet.
Rechtsgrundlage: §25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (technisch notwendig für die Erbringung des Dienstes). Eine Einwilligung ist nicht erforderlich.
4.4 Terminbuchungsformular
Personen, die über ein öffentlich geteiltes Buchungsformular einen Termin buchen, übermitteln folgende Daten:
- Name (Pflichtfeld)
- E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)
- Besuchersprache (erforderlich)
- Unternehmen (optional)
- Telefonnummer (optional)
- Grund der Buchung (optional)
- Besucher-Zeitzone (erforderlich)
Diese Daten werden zur Verwaltung des Termins und zur Abwicklung der Buchung gespeichert. Der Kontoinhaber, der das Buchungsformular bereitstellt, ist alleiniger Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der über das Formular buchenden Personen. Terminaro verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kontoinhabers gemäß Art. 28 DSGVO und handelt dabei ausschließlich nach dessen Weisungen. Buchende Personen können ihre Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) gegenüber dem jeweiligen Kontoinhaber geltend machen.
Die Besuchersprache wird gespeichert und verwendet, um die Buchungsbestätigung in der Sprache der buchenden Person zu versenden.
Sofern angegeben, wird das Unternehmen zur organisatorischen Zuordnung der Buchung zum geschäftlichen Kontext der buchenden Person verwendet, die Telefonnummer zur kurzfristigen Kontaktaufnahme bei Änderungen oder Absagen und der Buchungsgrund zur inhaltlichen Vorbereitung auf den Termin.
Die Besucher-Zeitzone wird verwendet, um den gebuchten Termin in der Ortszeit der buchenden Person darzustellen, insbesondere auf der Buchungsseite, im Stornoablauf und in Buchungsbestätigungs-E-Mails.
Mit Kontoinhabern, die Terminaro zur Verarbeitung von Buchungsdaten einsetzen, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Diese Vereinbarung kann hier eingesehen werden: terminaro.eu/de/dpa.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person).
Speicherdauer: Buchungsdaten werden bis 90 Tage nach dem Terminzeitpunkt gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Das aktuelle Produkt-Setup geht davon aus, dass für diese Buchungsdaten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelten.
Auf dem Buchungsformular wird ein Hinweis auf diese Datenschutzerklärung angezeigt.
4.5 Warteliste
Auf unserer Website besteht die Möglichkeit, sich für den Early Access von Terminaro in eine Warteliste einzutragen. Dabei erheben wir ausschließlich die E-Mail-Adresse der eintragenden Person.
Zweck: Benachrichtigung über den Launch von Terminaro.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Die Eintragung erfolgt freiwillig.
Speicherdauer: Die E-Mail-Adresse wird bis zum Launch von Terminaro, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2027, oder bis zum Widerruf der Einwilligung gespeichert – je nachdem, was zuerst eintritt. Ein Widerruf ist jederzeit möglich durch Kontaktaufnahme mit: datenschutz@terminaro.eu
4.6 Kalender-Anbindung
Kunden können in den Einstellungen ihres Accounts einen eigenen Kalender mit Terminaro verbinden (z. B. Google Calendar, Apple Calendar oder beliebige CalDAV-kompatible Dienste). Diese Verbindung dient ausschließlich dazu, die Verfügbarkeit des Kunden zu prüfen und Doppelbuchungen zu vermeiden.
Terminaro greift dabei ausschließlich lesend auf den verbundenen Kalender zu. Es werden keine Daten in den Kalender des Kunden zurückgeschrieben.
Buchungsdaten von Buchenden werden zu keinem Zeitpunkt an den Kalenderanbieter des Kunden übermittelt. Sie verbleiben ausschließlich auf unseren eigenen Servern innerhalb der Europäischen Union (netcup).
Zusätzlich stellt Terminaro für jeden Kunden einen CalDAV-Abonnement-Link bereit. Über diesen Link kann der Kunde seine Terminbuchungen in eine Kalender-App seiner Wahl einbinden. Die Nutzung dieses Links liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
Wichtiger Hinweis zum CalDAV-Link: Bei Nutzung des CalDAV-Abonnement-Links mit Kalenderanwendungen von Drittanbietern können Buchungsdaten (einschließlich Namen und Kontaktdaten buchender Personen) an die Server des jeweiligen Kalenderanbieters übermittelt werden. Je nach Anbieter können sich diese Server außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befinden. In solchen Fällen kann ein angemessenes Datenschutzniveau durch Terminaro nicht gewährleistet werden. Die Nutzung des Abonnement-Links erfolgt daher auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung des Kontoinhabers.
Sicherheitsempfehlung: Der CalDAV-Abonnement-Link enthält ein eindeutiges Zugriffstoken und ist vertraulich zu behandeln. Geben Sie diesen Link nicht an unbefugte Dritte weiter, da jeder, der im Besitz des Links ist, auf die darin enthaltenen Buchungsdaten zugreifen kann.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Die Verbindung kann jederzeit in den Einstellungen getrennt werden.
Hinweis: Die Datenverarbeitung durch den jeweiligen Kalenderanbieter (z. B. Google, Apple) unterliegt dessen eigener Datenschutzerklärung. Terminaro hat keinen Einfluss auf diese Verarbeitung. Kontoinhaber, die den CalDAV-Abonnement-Link nutzen, sind verpflichtet, buchende Personen über eine solche Kalenderanbindung in ihrer eigenen Datenschutzerklärung zu informieren.
4.7 Abrechnung und Zahlungen
Bei kostenpflichtigen Tarifen arbeiten wir mit zwei Dienstleistern. Fakturia, betrieben von der Luminea IT Services GmbH in Deutschland, erstellt in unserem Auftrag Verträge, Rechnungen und Mahnungen. Die Stripe Payments Europe, Limited in Irland wickelt Kartenzahlungen und SEPA-Lastschriften ab. Kartennummern und IBANs werden direkt bei Stripe eingegeben; Terminaro erhält und speichert sie zu keinem Zeitpunkt.
In unserem eigenen System speichern wir nur die für Abrechnung, steuerliche Nachweise und Funktionsfreigabe nötigen Daten: eine Referenz auf deinen Kundendatensatz beim Zahlungsdienstleister, eine Referenz auf deinen Vertrag beim Abrechnungsdienstleister, deinen aktuellen Tarif, den Abonnementstatus, den Zahlungszustand (Mahnstufe und Ende der Kulanzfrist), die Zahlungsart (Karte oder SEPA-Lastschrift), eine Referenz auf das Zahlungsmittel bzw. das SEPA-Mandat, das Laufzeitende, die Beweismittel zu deiner Ansässigkeit (das Land deiner Rechnungsanschrift, jedes von dir angegebene Land samt dem Zeitpunkt der Angabe und das Land deines Zahlungsmittels), die Daten des SEPA-Mandats (die Mandatsreferenz, unsere Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Annahme mit Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung und Adresse der Mandatsseite), den Datensatz der Prüfung deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie – im steuerlichen Nachweis und im Mandatsnachweis – ein geschlüsseltes Pseudonym deiner E-Mail-Adresse.
Dieser letzte Punkt hat genau einen Grund. Die beiden Aufzeichnungen überdauern dein Konto, und nichts sonst in ihnen führt von dir zu ihnen, sobald das Konto weg ist. Das Pseudonym wird aus deiner E-Mail-Adresse mit einem Geheimnis berechnet, das nur unser Server hat; die Adresse lässt sich daraus nicht zurücklesen. Es ist das, womit wir die Aufzeichnungen wiederfinden, um eine Auskunft oder einen Widerspruch beantworten zu können. Es hat eine Grenze, die wir lieber nennen als verschweigen: Es entsteht aus der Adresse, die im Moment der Zahlung hinterlegt war. Aufzeichnungen zu Zahlungen unter einer E-Mail-Adresse, die du seitdem geändert hast, findet es deshalb nicht.
Rechnungen, Zahlungsdetails und das SEPA-Mandat selbst liegen bei diesen Anbietern. Deine IBAN und deine Kartennummer erreichen Terminaro nie. Die Referenz auf das Mandat und die oben genannten Annahmedaten speichert Terminaro dagegen ebenfalls, weil sie Beweismittel sind, die wir unabhängig von jedem Anbieter selbst vorlegen können müssen.
Zweck: Bereitstellung kostenpflichtiger Tarife, Rechnungsstellung, Bestimmung und Nachweis des Besteuerungsorts sowie gesetzliche Buchführungspflichten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) für die Zahlungsabwicklung, das SEPA-Mandat und die Bereitstellung des Tarifs; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) für die Aufbewahrung von Rechnungen und für den steuerlichen Nachweis, den wir zu jeder Zahlung führen und der die nach Art. 24b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 verlangten Beweismittel zur Ansässigkeit sowie die Bestätigung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 18e UStG enthält; und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen) für den gesonderten Mandatsnachweis, den wir zu jeder von uns eingezogenen Lastschrift führen, um bei einem späteren Streit zeigen zu können, dass der Einzug autorisiert war. Einer Verarbeitung auf Grundlage eines berechtigten Interesses kannst du nach Art. 21 DSGVO widersprechen; Abschnitt 8 beschreibt, wie.
Speicherdauer: Rechnungsdaten werden von unserem Abrechnungsdienstleister für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Stripe darf Daten über das Vertragsende hinaus aufbewahren, soweit eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist, insbesondere zur Geldwäscheprävention.
Drei Aufbewahrungsfristen, aber nicht für dieselben Daten: Die Mandatsdaten – die Mandatsreferenz, unsere Gläubiger-Identifikationsnummer und die Einzelheiten der Annahme, darunter die IP-Adresse – werden an zwei Orten gespeichert, und jeder dieser Orte hat seine eigene Frist. Als Teil deines Zahlungsmittels dienen sie dem Einzug selbst: Sie werden zusammen mit deinem Konto gelöscht, und nur dort, wo eine SEPA-Lastschrift noch zurückgegeben werden kann, wird die Löschung des zugehörigen Abrechnungsdatensatzes um bis zu acht Wochen aufgeschoben, damit eine Rücklastschrift zugeordnet werden kann. Zu jeder tatsächlich eingezogenen Lastschrift führen wir zusätzlich einen gesonderten Mandatsnachweis – die Mandatsreferenz, unsere Gläubiger-Identifikationsnummer, den Zeitpunkt der Annahme, die Browserkennung, die Adresse der Mandatsseite und die IP-Adresse dieser Annahme –, der belegt, dass dieser Einzug autorisiert war und wann. Das kann noch lange nach diesen acht Wochen von Bedeutung sein, denn eine als nicht autorisiert bestrittene Lastschrift kann bis zu 13 Monate lang beanstandet werden. Wir bewahren den Mandatsnachweis auf, bis Ansprüche aus dem Einzug verjährt sind: drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Einzug stattgefunden hat (§ 195, § 199 Abs. 1 BGB). Die 13 Monate liegen darin. Mehr Orte gibt es für deine Mandatsdaten nicht. Die Kopie an deinem Zahlungsmittel geht mit deinem Konto; der Mandatsnachweis geht drei Jahre nach dem Jahr des Einzugs – es sei denn, es läuft eine Außenprüfung, die diese Löschung über denselben Schalter und aus demselben Grund anhält wie die Löschung des steuerlichen Nachweises, der als Nächstes beschrieben wird. Die dritte Frist gehört einem Nachweis, der überhaupt keine Mandatsdaten enthält: Der steuerliche Nachweis, den wir zu jeder Zahlung führen, belegt allein, wo du zum Zeitpunkt der Zahlung ansässig warst, und wir müssen ihn acht Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Diese Frist beginnt am 1. Januar des Jahres nach der Zahlung, und die Nachweise werden jahrgangsweise gelöscht, sobald sie abgelaufen ist. Sie läuft nicht ab, solange die Nachweise noch für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist, insbesondere während einer laufenden Außenprüfung (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO, § 171 Abs. 4 AO). Die IP-Adresse der Mandatsannahme liegt beim Mandatsnachweis und nicht mehr im steuerlichen Nachweis; nach Ablauf dieser drei Jahre trägt der steuerliche Nachweis zu einer SEPA-Zahlung deshalb ein Beweismittel zur Ansässigkeit weniger als zuvor. Deine Mandatsdaten können also aus deinem Zahlungsmittel längst verschwunden sein, während der Mandatsnachweis sie noch trägt – und sie können aus beiden fort sein, während der steuerliche Nachweis zu derselben Zahlung noch aufbewahrt wird, denn dieser Nachweis betrifft deine Ansässigkeit, nicht dein Mandat. Die acht Jahre gelten nicht für deine Mandatsdaten.
Kontolöschung: Löschst du dein Konto, werden weder die steuerlichen Nachweise noch die Mandatsnachweise mitgelöscht. Für die steuerlichen Nachweise erlaubt das Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO, für die Mandatsnachweise Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO, der die Verteidigung von Rechtsansprüchen erfasst. Stattdessen schränken wir die Verarbeitung beider nach Art. 18 DSGVO ein, sodass sie ausschließlich für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht und für die Beantwortung einer bestrittenen Lastschrift vorgehalten und für nichts anderes genutzt werden. Das oben beschriebene geschlüsselte Pseudonym deiner E-Mail-Adresse ist das, was auch nach dem Verschwinden des Kontos noch von dir zu ihnen führt.
Stripe als eigenständig Verantwortlicher: Stripe verarbeitet einen Teil dieser Daten für eigene Zwecke, insbesondere zur Betrugsprävention, zu Geldwäsche- und Identitätsprüfungen, zur Abwehr finanzieller Verluste und zur Auswahl der beteiligten Banken und Zahlungsmethodenanbieter. Für diesen Teil sind Auskunfts- und Löschanfragen unmittelbar an Stripe unter dessen eigener Datenschutzerklärung zu richten; wir können dort weder Auskunft geben noch eine Löschung veranlassen. Soweit Stripe als unser Auftragsverarbeiter handelt, leitet es solche Anfragen an uns weiter.
Hinweis: Vertragspartei der Zahlungsabwicklung ist die Stripe Payments Europe, Limited in Irland; DSGVO-Hauptniederlassung von Stripe ist die Stripe Technology Company Ltd. in Irland. Stripe übermittelt gleichwohl personenbezogene Daten in Drittländer. Übermittlungen in die USA stützen sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, unter dem Stripe, LLC zertifiziert ist. Übermittlungen nach Indien, wo Stripe eine Konzerngesellschaft für Support und für bestimmte regulierte Daten unterhält, stützen sich auf die EU-Standardvertragsklauseln. Die Luminea IT Services GmbH arbeitet aus Deutschland und speichert unsere Abrechnungsdaten in einem Rechenzentrum in Nürnberg. Für die Verarbeitung durch diese Anbieter gelten ergänzend deren eigene Datenschutzerklärungen.
5. E-Mail-Kommunikation
Terminaro versendet automatisierte E-Mails, beispielsweise Buchungsbestätigungen und Terminerinnerungen. Diese E-Mails werden über eine eigene, in Deutschland betriebene Infrastruktur verschickt. Es werden keine Drittanbieter für den E-Mail-Versand eingesetzt.
Wenn eine E-Mail-Zustellung dauerhaft fehlschlägt, speichern wir vorübergehend Zustellungsmetadaten wie Empfängeradresse, Betreffzeile, technische Fehlermeldung und gegebenenfalls die Buchungsreferenz, damit Super-Admins den Vorfall analysieren und manuell erneut zustellen können.
Speicherdauer: Metadaten zu fehlgeschlagenen E-Mails werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und Durchführung des gebuchten Termins).
6. Auftragsverarbeiter
Wir setzen folgende Dienstleister als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO ein:
BunnyWay d.o.o. – CDN, Edge Scripting, Storage (Slowenien, EU; Auslieferung ausschließlich über Knoten in EU-Mitgliedsstaaten)
netcup GmbH – Server-Hosting (Deutschland, Österreich, Niederlande – sämtlich EU)
Luminea IT Services GmbH – Verträge, Rechnungsstellung und Mahnwesen über die Plattform Fakturia (Deutschland; Abrechnungsdaten in einem Rechenzentrum in Nürnberg)
Stripe Payments Europe, Limited – Zahlungsabwicklung für Kartenzahlungen und SEPA-Lastschrift (Irland)
Mit allen Auftragsverarbeitern bestehen schriftliche Verträge gemäß Art. 28 DSGVO.
Stripe ist darüber hinaus für eigene Zwecke eigenständig Verantwortlicher, insbesondere für Betrugsprävention, Geldwäsche- und Identitätsprüfungen sowie die Auswahl der beteiligten Banken und Zahlungsmethodenanbieter. Für diesen Teil der Verarbeitung gilt Stripes eigene Datenschutzerklärung – siehe Abschnitt 4.7.
7. Ihre Rechte
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) – siehe Abschnitt 8 unten für ausführliche Informationen
Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: datenschutz@terminaro.eu
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Sebastian Software GmbH ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP)
Postfach 30 40
55020 Mainz
Deutschland
Telefon: +49 6131 8920-0
Webseite: datenschutz.rlp.de (öffnet in neuem Tab)
8. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeiten, haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen.
Dies gilt insbesondere für die in den Abschnitten 3.1 (Website-Auslieferung über Bunny.net), 3.2 (technischer Betrieb der Anwendungsinfrastruktur) und 3.3 (Web-Analyse via Rybbit) beschriebenen Verarbeitungen.
Im Falle Ihres Widerspruchs verarbeiten wir die betroffenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zur Ausübung Ihres Widerspruchsrechts wenden Sie sich bitte an: datenschutz@terminaro.eu
9. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
10. Aktualität dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Änderungen des Dienstes oder der rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die jeweils aktuelle Version ist stets auf unserer Website einsehbar.
Registrierte Nutzer werden über wesentliche Änderungen dieser Datenschutzerklärung rechtzeitig per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse informiert. Damit wird sichergestellt, dass Nutzer in einem bestehenden Vertragsverhältnis über relevante Änderungen zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.
11. Exportzugang für kundenbenannte Empfänger
Kontoinhaber können in den Kontoeinstellungen eine zeitlich begrenzte, ausschließlich lesende Zugangsberechtigung ausstellen, damit ein von ihnen selbst benannter Empfänger den Datenexport des Kontos über unsere dokumentierte Exportschnittstelle abrufen kann.
In dieser Funktion treffen zwei Rollen aufeinander. Für die Buchungs- und Teambuchungsdaten, die ein solcher Export enthält, bleibt Terminaro weisungsgebundener Auftragsverarbeiter des Kontoinhabers nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (siehe Abschnitt 4.4). Für die Betriebs- und Nachweismetadaten, die wir zur Zugangsberechtigung selbst erfassen – wer sie ausgestellt hat, für wen, unter welchen Vertragsversionen und wann sie genutzt wurde –, ist Terminaro Verantwortlicher. Dieser Abschnitt beschreibt ausschließlich die Verarbeitung, für die wir Verantwortlicher sind.
11.1 Daten, die wir zu einer Zugangsberechtigung speichern
Zu jeder Zugangsberechtigung speichern wir:
- Die vom Kontoinhaber eingegebene Bezeichnung des Empfängers
- Den vom Kontoinhaber erklärten Ländercode des Empfängers
- Das Rollenkennzeichen des Empfängers, das stets den festen Wert eines kundenbenannten Empfängers trägt und keine Aussage über seine datenschutzrechtliche Rolle ist
- Den fest vorgegebenen, ausschließlich lesenden Geltungsbereich data-export:read:v1
- Den Zeitpunkt der Ausstellung und den Zeitpunkt des Ablaufs
- Die E-Mail-Adresse des Administrators, der die Zugangsberechtigung ausgestellt hat
- Den Zeitpunkt der ersten Nutzung, den Zeitpunkt der letzten Nutzung und die Anzahl der Nutzungen
- Den Zeitpunkt des Widerrufs, sofern eine Zugangsberechtigung widerrufen wurde
- Die erklärte Transferregion – innerhalb oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – und den Zeitpunkt dieser Erklärung
- Eine unveränderliche Momentaufnahme der Versionskennungen der Nutzungsbedingungen und des Auftragsverarbeitungsvertrags, die zum Zeitpunkt der Ausstellung akzeptiert waren, zusammen mit den Zeitpunkten dieser Zustimmungen
11.2 Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Eine automatisierte Ausstellung setzt eine strukturierte Erklärung des Kontoinhabers voraus, dass der benannte Empfänger im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, zusammen mit einem dazu passenden Ländercode. Die Ausstellung im Selbstbedienungsweg steht deshalb nur für Empfänger im Europäischen Wirtschaftsraum zur Verfügung.
Liegt ein benannter Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, bleibt die Ausstellung gesperrt, bis eine gesonderte manuelle Rollen- und Transferprüfung für genau diesen Empfänger, das angegebene Land und die geltenden Vertragsversionen unveränderlich dokumentiert wurde. Zu einer solchen Prüfung speichern wir das Freigabekennzeichen, den Zeitpunkt der Freigabe, die Person, die sie erteilt hat, Name und Land des Empfängers sowie die beiden Vertragsversionen.
Der Eintrag zu der Person, die die Freigabe erteilt hat, bleibt Terminaro-intern. Er ist von jedem Kundendatenexport ausgenommen und wird weder dem Kontoinhaber noch dem benannten Empfänger offengelegt.
Wir prüfen nicht, ob die erklärten Angaben zutreffen. Weder die Erklärung noch eine manuelle Freigabe ersetzt die eigene Verantwortung des Kontoinhabers oder eine rechtlich erforderliche Transfergrundlage.
11.3 Was wir nicht speichern und was wir nicht offenlegen
Die Zugangsberechtigung selbst wird dem ausstellenden Administrator genau einmal im Moment ihrer Erstellung angezeigt und von uns nicht gespeichert. Wir bewahren stattdessen einen schlüsselgebundenen Hashwert auf, aus dem sich die Zugangsberechtigung nicht zurückrechnen lässt. Dieser Hashwert ist in keinem Datenexport enthalten und wird nie angezeigt.
Die interne Dokumentkennung einer Zugangsberechtigung ist in den eigenen Kontoeinstellungen des Kontoinhabers sichtbar, weil der Widerruf einer Zugangsberechtigung sie benötigt. Sie ist nicht Teil eines Datenexports und erreicht den benannten Empfänger zu keinem Zeitpunkt.
Das Kennzeichen einer manuellen Freigabe wird der Exportschnittstelle bewusst vorenthalten, damit kein Empfänger die Freigabekennzeichen anderer Empfänger einsehen kann.
11.4 Der benannte Empfänger ist kein Auftragsverarbeiter von uns
Der Empfänger wird ausschließlich vom Kontoinhaber ausgewählt und handelt in dessen Verantwortungsbereich. Die Benennung macht ihn weder zu einem Auftragsverarbeiter Terminaros noch zu einem Sub-Auftragsverarbeiter Terminaros. Datenschutzrechtlich ist der Empfänger entweder selbst Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter des Kontoinhabers; welche der beiden Rollen zutrifft, richtet sich nach der Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen ihm und dem Kontoinhaber und wird vom Kontoinhaber bestimmt; wir nehmen diese Einordnung weder vor noch prüfen wir sie. Wir prüfen oder garantieren weder die Identität des Empfängers noch dessen tatsächlichen Standort.
Aus diesem Grund erscheint ein benannter Empfänger weder in der Liste unserer Auftragsverarbeiter in Abschnitt 6 noch in der Liste der Sub-Auftragsverarbeiter im Auftragsverarbeitungsvertrag. Beide Listen gehören zu unterschiedlichen Verträgen und haben bewusst nicht denselben Inhalt.
11.5 Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Rechte
Zweck: Betrieb und Widerruf des Exportzugangs, Dokumentation der Weisung des Kontoinhabers zusammen mit den jeweils geltenden Vertragsversionen sowie Erkennung von Missbrauch einer ausgestellten Zugangsberechtigung.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) für den vertraglichen Betrieb der Funktion, also Ausstellung, Widerruf und Empfängerangaben; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 lit. a und Art. 5 Abs. 2 DSGVO für die Dokumentation der Weisung und der zugehörigen Nachweise; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) für die Nutzungszähler und Zeitstempel, die wir zur Missbrauchsverhinderung und zur Absicherung der Schnittstelle vorhalten.
Empfänger: Diese Metadaten werden auf derselben Infrastruktur gespeichert wie die übrigen Anwendungsdaten (siehe Abschnitt 3.2). Ein begrenzter Teil davon erreicht den benannten Empfänger: die Bezeichnung des Empfängers, der Ländercode, das Rollenkennzeichen, der ausschließlich lesende Geltungsbereich, der Zeitpunkt der Ausstellung und der Zeitpunkt des Ablaufs, die erklärte Transferregion samt dem Zeitpunkt dieser Erklärung, die akzeptierten Versionskennungen der Nutzungsbedingungen und des Auftragsverarbeitungsvertrags samt den Zeitpunkten dieser Zustimmungen sowie die E-Mail-Adresse des ausstellenden Administrators werden über die Exportschnittstelle an jeden ausgegeben, der eine gültige Zugangsberechtigung besitzt. Die Exportschnittstelle antwortet für das Konto und nicht für eine einzelne Zugangsberechtigung; wer eine Zugangsberechtigung besitzt, erhält diese Metadaten daher zu jeder Zugangsberechtigung dieses Kontos, die weder widerrufen noch abgelaufen ist, und nicht nur zu der verwendeten. Der schlüsselgebundene Hashwert, die interne Dokumentkennung, die Nutzungszähler, die Zeitpunkte des Widerrufs und der Datensatz einer manuellen Freigabe bleiben von dieser Offenlegung ausgeschlossen. Darüber hinaus geben wir diese Metadaten an niemanden weiter; wurde ein Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums über die in Abschnitt 11.2 beschriebene manuelle Prüfung freigegeben, ist die Offenlegung an diesen Empfänger eine Übermittlung in ein Drittland und erfolgt auf Weisung des Kontoinhabers.
Speicherdauer: Die Gültigkeitsdauer einer Zugangsberechtigung ändert weder die Aufbewahrung noch die Löschung dieser Einträge. Einträge zu Zugangsberechtigungen und zu manuellen Freigaben werden aufbewahrt, bis das Konto des Kontoinhabers gelöscht wird. Diese Löschung erfolgt regulär 30 Tage nach Vertragsende zusammen mit den übrigen Kontodaten. Greift für das Konto eine dokumentierte Aufbewahrungsausnahme – insbesondere die in Abschnitt 4.2 genannten gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – oder kann eine per SEPA-Lastschrift geleistete Zahlung noch zurückgegeben werden, verschiebt sich die Kontolöschung und damit die Löschung dieser Einträge entsprechend. Es gibt keinen gesonderten Aufräumlauf, der abgelaufene Zugangsberechtigungen früher entfernt. Der Zugang endet damit spätestens mit dieser Löschung, auch wenn die nominelle Gültigkeit einer Zugangsberechtigung – bis zu 90 Tage – länger liefe. Nach Ablauf der 30-tägigen Rückgabefrist kann keine weitere Zugangsberechtigung mehr ausgestellt werden.
Ihre Rechte: Die in Abschnitt 7 aufgeführten Rechte gelten auch für diese Metadaten. Soweit wir uns auf ein berechtigtes Interesse stützen, können Sie der Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen; Abschnitt 8 beschreibt, wie.
Das öffentliche Datenexportregister beschreibt den technischen Umfang der Exportschnittstelle. Es dokumentiert die Schnittstelle und erweitert den Auftragsverarbeitungsvertrag nicht. Das Register ist einsehbar unter terminaro.eu/de/data-export.